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Das Korrekturlesen in Österreich unterscheidet sich natürlich nicht von dem in Deutschland. Anders sieht es bei dem „Drumherum“ aus, um welches sich ein Freiberufler kümmern muss. Dazu zählt zum Beispiel auch die Krankenversicherung.
 
Die Krankenversicherung gehört in Österreich zur Pflichtversicherung und muss demnach zwingend auch von einem Selbstständigen abgeschlossen werden.
Es gibt keine Wahlmöglichkeit, in welche gesetzliche Krankenversicherung der Versicherungsnehmer eintreten möchte, abhängig ist dies von seinem Wohnort und von der Berufsgruppe, in die er eingeordnet wird.



Die Leistungen der einzelnen Krankenkassen bewegen sich aber auf einem ähnlichen Niveau, auch die Beiträge unterscheiden sich kaum. Das meiste davon wird vom Gesetzgeber festgelegt.

Es gibt aber Unterschiede, wenn es um die Zuzahlungen beispielsweise für den Aufenthalt im Krankenhaus geht. Hier muss ein Eigenanteil erbracht werden.

Bei den Krankenkassen gibt es zudem einen Unterschied in Bezug auf die Kostenübernahme für eine Behandlung beim Arzt, wenn dieser keinen Vertrag mit den Trägern der Krankenversicherung abgeschlossen hat.

Dann übernehmen die Kassen nur maximal 80 Prozent der Kosten für die Behandlung, den Rest muss der Patient allein tragen.

Nur, wenn in dem betreffenden Gebiet keine flächendeckende Versorgung mit Vertragsärzten möglich ist, übernehmen die Kassen auch bis zu 100 Prozent der anfallenden Kosten.  

Für den Korrektor wichtig zu wissen ist, dass er generell einen Selbstbehalt von 20 Prozent für eine Behandlung aufbringen muss, wie das bei allen Selbstständigen der Fall ist.

Nicht zuletzt aus dem Grund hat sich ein großer Markt an privaten Zusatzkrankenversicherungen gebildet. So werden die Kosten von der zusätzlichen Versicherung getragen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.  

Die Versicherten haben eine freie Auswahl bei den Zusatzversicherungen. So kann gewählt werden, welche Versicherung denn überhaupt für den Korrektor in Frage kommt und welche für seine Situation absolut nicht passend ist. Die Höhe der Beiträge errechnet sich aus den Fakten Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählter Tarif.

Dies ist ähnlich der privaten Krankenversicherung in Deutschland so geregelt. Die Beitragshöhe kann anhand der gewählten Leistungen also individuell variiert werden.  

 

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